FAQs: Häufig gestellte Fragen

 

1. Was ist die Arbeiterkammer?

Die AK ist die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer/innen. Sie wirkt bei der Gesetzgebung mit und bietet ihren Mitgliedern umfangreiche Dienstleistungen: Rechtsberatung und -vertretung, Konsumentenschutz, Lehrlingsberatung, Erwachsenenbildung etc. (Web: www.ak-vorarlberg.at).


2. Wer ist AK-Mitglied?

Die Mitgliedschaft ist nicht freiwillig, sondern wird per Gesetz bestimmt. Mitglied sind alle in Österreich bzw. Vorarlberg unselbständig Beschäftigten mit zahlreichen Ausnahmen, von denen es wieder Ausnahmen gibt.

Auch Heimarbeiter/innen, freie Dienstnehmer/innen und geringfügig Beschäftigte sind AK-Mitglied. Ebenso Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener und Karenzierte, die zuvor als Beschäftigte AK-Mitglieder waren. Letztere sind aber nicht automatisch in der Wählerevidenz, sondern müssen sich dort hinein reklamieren. Dabei sind wir gerne behilflich.

Nicht Mitglied sind (unter anderem!),

  • Arbeitnehmer/innen von Gebietskörperschaften (öffentlich Bedienstete) in Dienststellen, die in Vollziehung der Gesetze tätig sind

  • öffentlich Bedienstete in Unterrichts- und Erziehungsanstalten (Lehrer/innen, Kindergärtner/innen) Archiven, Bibliotheken, Museen oder wissenschaftlichen Anstalten

  • Beschäftigte in der Land- und Fortswirtschaft (ausgenommen Arbeitnehmer/innen in Sägen, Harzverarbeitungsstätten, Mühlen und Molkereien, die von land- und forstwirtschaftlichen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrieben werden, sofern in diesen dauernd mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind)

  • Ärzte, Rechts- und Patentanwaltsanwärter, Notariatskandidaten und Berufsanwärter der Wirtschaftstreuhänder

 

3. Wer ist wahlberechtigt? Wer ist in der Wählerevidenz?

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle AK-Mitglieder. All jene Mitglieder, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sollten automatisch in der Wählerevidenz sein, das kann auf dieser Seite jede/r selbst überprüfen.

Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener und Karenzierte müssen sich aber rasch aktiv in die Wählerevidenz hinein reklamieren! Dabei sind wir gerne behilflich (E-Mail: mario.lechner@gruene.at / Telefon: 0664/455-3289).


4. Wer wird gewählt?

Es werden die 70 Mitglieder der AK-Vollversammlung (Kammerräte und -rätinnen) gewählt. Die grünnahe Fraktion "GEMEINSAM - GRÜNE und UNABHÄNGIGE stellt drei Kammerrät/innen. Wahlziel für 2009 sind fünf Sitze (Web: www.gemeinsam.gruene.at).


5. Wie wird gewählt?

Etwa die Hälfte der Wahlberechtigten sind in einem Betriebssprengel wahlberechtigt. D.h. sie können an einem bestimmten Tag in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wählen.
Alle anderen erhalten Unterlagen für die Briefwahl, entweder nach Hause oder - dieses mal erstmals - an ihren Arbeitsplatz (worüber wir nicht sehr glücklich sind).

Mitglieder, die in einem Betriebssprengel wahlberechtigt sind, können auch Briefwahlunterlagen beantragen.


6. Wie kann die grünnahe Kandidatur unterstützt werden?

Wir sind dabei Infomaterial für den Wahlkampf vor zu bereiten.

Bei der AK-Wahl liegt die Wahlbeteiligung stets unter 50%. Das heißt, es geht vor allem darum, Grün-Symphatisant/innen zu motivieren und zu mobilisieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wer uns dabei in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld unterstützen möchte, möge sich bitte bei uns melden (E-Mail: mario.lechner@gruene.at / Telefon: 0664/455-3289).



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